Tolle Show unter besten Bedingungen: Unsere AGBs
§ 1 Allgemeines
- POMP DUCK AND CIRCUMSTANCE – nachfolgend PDC genannt – veranstaltet im Rahmen einer Varieté-Dinner-Show verschiedene Programme mit künstlerischen Einlagen unter Einbezug des Publikums.
- Sowohl vor als auch nach dieser Show wird ein Buffet serviert, welches im Eintrittspreis enthalten ist. Nicht im Eintrittspreis enthalten sind Getränke, Tabakwaren, Merchandisingartikel etc.. Diese sind am Tag der Veranstaltung vor Verlassen der Show beim zuständigen Kellner zu bezahlen.
- Mit dem Erwerb der Einlassbestätigung erkennt der Käufer bzw. der rechtmäßige Inhaber der Einlassbestätigung die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend AGB genannt - von PDC an.
- Der Käufer erkennt die AGB von PDC auch für alle künftigen Geschäfte als verbindlich an. Er verzichtet auf die Geltendmachung eigener AGB. Diese werden auch nicht durch ein Schweigen von PDC oder durch Zusendung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen Vertragsinhalt, sondern müssen durch PDC gesondert schriftlich bestätigt werden.
- Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Käufer bzw. dem rechtmäßigen Inhaber der Einlassbestätigung und PDC zustande.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, soll dies auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen ohne Einfluss bleiben. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
§ 2 Bestellung von Einlassberechtigungen, Angebote, Lieferfristen
- Bestellungen von Einlassbestätigungen für sämtliche Veranstaltungen können sowohl schriftlich, persönlich, telefonisch oder auch per E-Mail erfolgen. Kundenwünsche hinsichtlich bestimmter Tische und Sitzplätze sind unverbindlich und nicht Wirksamkeitsvoraussetzung der Bestellung.
- Mit der Bestellung bietet der Käufer PDC den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung durch PDC zustande. Bei ausverkauften Veranstaltungen kann der Käufer auf Wunsch auf eine Warteliste gesetzt werden. In diesem Fall erfolgt – soweit wieder Plätze zur Verfügung stehen - die Bestätigung bis spätestens zwei Stunden vor Beginn der Veranstaltung. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Bestellung verbindlich. Weicht die Bestätigung nicht nur geringfügig vom Inhalt der Bestellung ab, kann der Käufer innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach Zugang der Bestätigung vom Vertrag zurücktreten, andernfalls gilt der Vertrag als geschlossen auf der Grundlage der geänderten Bedingungen. PDC kann geringfügig vom Inhalt der Bestellung abweichen, sofern die Abweichung für den Kunden zumutbar ist.
§ 3 Rechnungen – Zahlungsbedingungen
- Vorbehaltlich einer abweichenden individualvertraglichen Regelung richten sich die Preise nach der jeweiligen zur Zeit der Bestellung gültigen Preisliste. In den Einlasspreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer und ein Buffet enthalten, nicht jedoch Getränke, Tabakwaren etc. (vgl. § 1 Ziffer 2 dieser AGB).
- Rechnungen sind zu dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum zur Zahlung fällig, spätestens jedoch acht Tage vor der jeweiligen Veranstaltung. Bei späteren Zahlungen verliert der Kunde seinen Anspruch auf die Einlassbestätigung und PDC hat das Recht, die Einlassbestätigung anderweitig zu veräußern. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind nicht ausgeschlossen.
- Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, ist PDC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern. Falls PDC in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist PDC berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, PDC nachzuweisen, dass PDC als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von PDC anerkannt sind.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrags ist PDC berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen und dem Käufer und/oder rechtmäßigen Inhaber der Einlassbestätigung den Zutritt zur Veranstaltung zu untersagen.
- Nach vorbehaltloser Gutschrift des Rechnungsbetrags auf dem Konto von PDC übersendet PDC dem Käufer die Einlassbestätigung. Sollte aufgrund einer voraussichtlich zu langen Postlaufzeit diese nicht rechtzeitig vor der bestellten Veranstaltung an den Käufer gesandt werden können, so wird diese für den Käufer bzw. rechtmäßigen Inhaber der Einlassbestätigung an der Abendkasse zur Abholung bereitgestellt. Bei kurzfristigen Bestellungen muss die Einlassbestätigung an der Abendkasse abgeholt werden.
- Der Käufer hat die Einlassbestätigung nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Reklamationen sind vom Käufer innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Einlassbestätigung bei PDC geltend zu machen. Spätere Reklamationen werden von PDC nicht anerkannt.
§ 4 Stornierung, Umtausch, Verlust der Einlassberechtigung
- Stornierung oder Umtausch der jeweiligen Einlassbestätigung durch den Käufer sind ausgeschlossen. In Kulanzfällen kann PDC die Einlassbestätigung in den kommissionsweisen Weiterverkauf nehmen. Eine Rückvergütung des Kaufpreises erfolgt dann aber maximal in Höhe des erzielten Weiterverkaufspreises abzüglich einer 25%-igen Gebühr. Die Entscheidung, ob die Einlassbestätigung von PDC zum kommissionsweisen Verkauf übernommen wird, behält sich PDC ausdrücklich vor.
- Im Falle eines Verlustes der Einlassbestätigung hat PDC keinen Ersatz zu leisten. Der Käufer hat kein Recht, den Kaufpreis zurückzuverlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Ein Anspruch auf Einlass in die Show steht ihm ebenfalls nicht zu.
§ 5 Besetzung der Show durch die Künstler
- PDC behält sich Programmänderungen und/oder den Austausch einzelner Künstler oder Artisten ausdrücklich vor. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ebenso ausgeschlossen wie Minderungs-, Wandlungs- und Rückabwicklungsansprüche.
§ 6 Mängelgewährleistung; Ausfall der Veranstaltung
- Soweit ein von PDC zu vertretender Mangel der Veranstaltung vorliegt, ist PDC nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung innerhalb von drei Monaten berechtigt.
- Im Falle der Doppel- oder Überbuchung, des Ausfalls oder dem Abbruch einer Veranstaltung ist PDC nach seiner Wahl zur Erstattung des Eintrittspreises oder zur Erteilung einer Einlassbestätigung für einen anderen gleichwertigen Veranstaltungstag innerhalb der nächsten drei Monate berechtigt. PDC wird den Käufer unverzüglich nach Kenntnis über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und den Eintrittspreis erstatten oder eine neue Einlassberechtigung ausstellen. Ausgenommen hiervon sind Fälle höherer Gewalt.
- Die Entscheidungsgewalt über die Durchführung einer angekündigten Show obliegt alleine PDC.
§ 7 Haftung
- Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der PDC, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind auf das negative Interesse begrenzt.
- Für eine Beschädigung des vom Käufer geparkten Kfz im Parkbereich sowie für die Garderobe übernimmt PDC keine Haftung, es sei denn PDC hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
§ 8 Verkehrssicherungspflichten, Schäden während der Show; Fotografieren und Aufzeichnung der Show; von Gästen mitgebrachte Gegenstände
- 1. PDC übernimmt die Verkehrssicherungspflichten während der Show und trifft sämtliche notwendigen Sicherheitsvorkehrungen. Insbesondere werden Notausgänge und Fluchtwege bereit gehalten. Der Käufer bzw. der rechtmäßige Inhaber der Einlassbestätigung hat den Anweisungen von Mitarbeitern von PDC während der Show Folge zu leisten.
- 2. Für von PDC verursachte grob fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, die aufgrund von künstlerischen Darbietungen, Animationen o.ä. am Eigentum des Käufers oder des rechtmäßigen Inhabers der Einlassbestätigung auftreten, haftet PDC. Die Haftung für fahrlässige Schäden ist ausgeschlossen.
- 3. Für eine vom Käufer oder Inhaber der Einlassbestätigung verursachte Beschädigung am Inventar von PDC haftet der Verursacher, d.h. der Käufer oder Inhaber der Einlassbestätigung.
- 4. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist nicht erlaubt. Im Falle der Nichtbeachtung dieses Verbots ist PDC berechtigt, die das Verbot nicht beachtende Person von der Show auszuschließen und des Hauses zu verweisen. PDC ist ferner berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Besitz zu nehmen. Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für private Zwecke – sind nicht erlaubt. Sollten durch Zuwiderhandlungen (Fotografieren mit Blitz etc.) Schäden entstehen, behält sich PDC das Recht der Schadensersatzforderung gegen den Verursacher vor.
- 5. Für vom Gast in die Show mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen übernimmt PDC keine Haftung.
§ 9 Einwilligung des Gastes zu Bildaufnahmen
- Der rechtmäßige Inhaber der Einlassbestätigung willigt ohne Vergütung durch PDC sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt darin ein, dass PDC berechtigt ist, im Rahmen der Show Bildaufnahmen, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Er verzichtet insofern auch auf das Recht am eigenen Bild.
§ 10 Gerichtsstand
- Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Neu-Ulm Gerichtsstand. PDC ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.